Hinweise zur Kostenerstattung

Du bist zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden? – Hinweise zur Kostenerstattung

Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen können wir keine Kosten übernehmen, die durch das Vorstellungsgespräch entstehen. Auf Anfrage können wir dir eine Bestätigung über die Wahrnehmung des Bewerbungsgesprächs ausstellen, welches du als Aufwendungen bei deinen Werbungskosten in der Steuererklärung anführen kannst. Falls du arbeitssuchend und Leistungsbezieher nach dem SGB II oder III ist, bleibt die Option der Reisekostenerstattung durch das Jobcenter.

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